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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

 

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

02. Vertragsabschluss

 

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungsvertrag oder das durch den Kunden unterzeichnete Angebot in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.

 

Die Angebote von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang beim Berater gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters als angenommen, sofern der Berater nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.

 

03. Leistung und Honorar

 

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Beraters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Berater ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes, Vorschüsse zu verlangen.

 

Alle Leistungen von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Beraters.

 

Alle dem Berater erwachsenen bar Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

 

Kostenvoranschläge und Angebote über Fremdleistungen sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

 

Zu den Fremdkosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, zählen u.a. Reisekosten, Druck- und Versandkosten, Kosten für Service-Personal, für Hotel-Übernachtungen, für Shuttlefahrten, für Hostessen-Kleider und deren Reinigung, für Ausschnittsdienste, für Dekorationen, für Fotografen und Film-Teams. Diese werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt. Die vollständige Erstattung durch den Kunden erfolgt sofort nach Rechnungsstellung durch SOCIETY RELATIONS & Communications e.K..

 

Für alle Arbeiten von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K., die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe oder dergleichen sind vielmehr unverzüglich dem Berater zurückzustellen.

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen etc. ändert oder abbricht, wird er SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. alle angefallenen Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Vergütung der Leistungen von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. richtet sich nach dem Fortschritt der bisherigen Arbeit und wird auf der Basis des vereinbarten Tages-Honorares abgerechnet.

04. Präsentation

 

Für die Teilnahme an Präsentationen steht SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Beraters für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Beraters, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Beraters; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Berater auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

 

05. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

 

SOCIETY RELATIONS & Communications e.K., seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

 

Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Berater von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

 

06. Eigentumsrecht und Urheberschutz

 

Alle Leistungen des Beraters (z. B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Beraters. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Berater darf der Kunde die Leistungen des Beraters nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

 

Änderungen von Leistungen des Beraters durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beraters und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

 

Für die Nutzung von Leistungen von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

07. Kennzeichnung

 

SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Berater und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

08. Genehmigung

 

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

 

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Beraterleistungen überprüfen lassen. Der Berater veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

09. Termine

 

SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Berater eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Berater. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Beraters – entbinden den Berater jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 

10. Treuepflicht

 

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Insbesondere die direkte Ansprache von Kunden des Vertragspartners bedarf wechselseitig der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Partners des Stammkunden.

 

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

12. Zahlung

 

Rechnungen von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Basis-Zinssatz als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

 

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

13. Gewährleistung und Schadenersatz

 

SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Public Relations Agenden und oder der in der Auftragsbestätigung festgehalten und formulierten Aufgaben. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Berater schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch den Berater zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.

 

Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, soweit sie reproduzierbare Mängel betreffen.

 

Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

 

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters beruhen.

 

14. Haftung und Folgeschäden

 

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von dem Berater vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von dem Berater vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wer er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

Der Kunde stellt SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Berater auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Jegliche Haftung von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Berater nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

 

Für den Fall, dass wegen der Durchführung der PR-Maßnahme der Berater selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Berater schad- und klaglos. Der Kunde hat SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Sollte dem Berater daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

 

Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

15. Datenschutz

 

Der Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung während des gesamten Geschäftsprozesses ist für SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. ein wichtiges Anliegen. Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen sowie Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern personenbezogene Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der einzelnen Geschäftsziele erforderlich ist oder wie es der Gesetzgeber per Frist vorgesehenen hat. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt generell nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist und/oder die entsprechenden Personen ausdrücklich eingewilligt haben.

 

Weitere Details sind in der ausführlichen Datenschutzerklärung von SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. geregelt. SOCIETY RELATIONS & Communications e.K. behält sich vor, diese gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften regelmäßig anzupassen, zu ergänzen und zu ändern.

 

16. Anzuwendendes Recht

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Berater und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie einer seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

 

Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche gekennzeichnet sein.

 

17. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hamburg

 

Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Berater und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Beraters örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

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